Luxemburg wendet einen automatisch indexierten sozialen Mindestlohn (SSM) an. Zwei Stufen: Hilfsarbeiter und Facharbeiter (plus 20 %). Fidustra unterstützt Sie bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung gemäß den luxemburgischen Vorschriften.
Verwalten Sie meine Gehaltsabrechnung mit FidustraKurz gesagt: Der luxemburgische soziale Mindestlohn (SSM) ist an den nationalen Verbraucherpreisindex gekoppelt. Es gibt zwei Stufen: das Gehalt für ungelernter Arbeiter (ca. 2.570–2.700 € brutto/Monat nach aktueller Indexierung) und das Gehalt für Facharbeiter, erhöht um 20 % (ca. 3.085–3.240 € brutto/Monat). Alle Arbeitgeber in Luxemburg sind verpflichtet, den geltenden SSM einzuhalten, unter Androhung von Sanktionen. Überprüfen Sie den genauen aktualisierten Betrag auf legilux.lu oder von Fidustra.
| Kategorie | Bruttomonats-SSM | Bruttostunden-SSM | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Ungelernter Arbeiter | ~2.570–2.700 € | ~14,86–15,60 €/h | Für die Position ist kein Diplom erforderlich, weniger als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit |
| Facharbeiter | ~3.085 €–3.240 € | ~17,83–18,72 €/h | Abiturzeugnis oder gleichwertiger Abschluss in Bezug auf die Position ODER 2 Jahre Diensterfahrung in der Position |
| Junge Arbeitnehmer (15–17 Jahre) | ~80 % des SSM-NQ | Anteilig | Lehrlinge und junge Arbeitnehmer |
Indikative Beträge – der SSM wird regelmäßig an den Preisindex angepasst. Informieren Sie sich über den genauen Betrag auf legilux.lu oder bei der Arbeits- und Bergbauinspektion Luxemburg (ITM).
In Luxemburg werden die Gehälter automatisch indexiert, wenn der nationale Verbraucherpreisindex einen bestimmten Schwellenwert erreicht ("Indexierungsmechanismus"). Bei Erreichen des Auslösers werden alle Gehälter – einschließlich des SSM – um erhöht 2,5 %. Historisch gesehen erfolgt diese Indexierung je nach Wirtschaftslage ein- bis dreimal pro Jahr.
Diese automatische Indexierung ist ein besonderes Element des luxemburgischen Sozialsystems und schützt die Kaufkraft der Arbeitnehmer.
Ein Arbeitnehmer ist im Sinne des luxemburgischen Rechts qualifiziert, wenn:
Bei Zweifeln an der Qualifikation eines Arbeitnehmers kann Fidustra den Arbeitgeber bei der Auslegung der für seine Branche geltenden Regelung unterstützen.
Luxemburg (SSM)
Frankreich (SMIC)
Der luxemburgische SSM liegt rund 50 % über dem französischen SMIC, was die höheren Lebenshaltungskosten in Luxemburg widerspiegelt.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Luxemburg erfordert die Einhaltung von SSM-Indexierungen, Branchentarifverträgen, monatlichen Sozialerklärungen (CCSS) und konformen Lohnabrechnungen. Fidustra koordiniert einen anerkannten HR-Spezialisten, der sich um all diese Verpflichtungen kümmert.
Entdecken Sie den Lohn- und Gehaltsabrechnungsservice & PersonalwesenAntworten auf die häufigsten Fragen zu SSM und Gehaltsverpflichtungen.
Der soziale Mindestlohn (SSM) in Luxemburg ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Für einen ungelernten Arbeiter liegt es dazwischen 2.570 und 2.700 €/Monat brutto gemäß der letzten Indizierung. Für eine qualifizierte Arbeitskraft erhöht sie sich um 20 %, oder dazwischen 3.085 und 3.240 €/Monat brutto. Besuchen Sie legilux.lu für den genauen aktualisierten Betrag.
Ein Arbeitnehmer ist in Luxemburg qualifiziert, wenn er über einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss im Zusammenhang mit seiner Position verfügt oder zumindest einen solchen besitzt 2 Jahre Betriebszugehörigkeit in der gleichen Funktion. Der qualifizierte SSM ist der unqualifizierte SSM erhöht um 20 %.
Der SSM gilt für Arbeitnehmer, die an einen Arbeitsvertrag gebunden sind. Ein nicht angestellter Mehrheitsmanager unterliegt nicht dem SSM. Andererseits unterliegen ein Minderheitsmanager oder ein Mitarbeitermanager den gleichen Regeln wie ein normaler Mitarbeiter.
Der Arbeitgeber muss: mindestens den geltenden SSM bezahlen, konforme Lohnabrechnungen ausstellen, monatliche Sozialerklärungen an das CCSS (Common Social Security Center) abgeben und die geltenden Branchentarifverträge einhalten. Fidustra koordiniert einen Spezialisten für die Verwaltung all dieser Verpflichtungen.
Gehaltsabrechnungen, Sozialerklärungen, SSM-Indizierung – alles wird von unserem Partner-HR-Experten erledigt.