Bereits gegründete Gesellschaften zum Kauf verfügbar um in Luxemburg schneller zu starten.

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Sie sind Freiberufler oder Berater
Erstellen Sie Ihre Struktur in Luxemburg.

IT-Beratung, Finanzexpertise, Engineering, B2B-Dienstleistungen – Luxemburg bietet einen stabilen, wettbewerbsfähigen und international anerkannten Rahmen für Freiberufler. Fidustra führt Sie zur richtigen Struktur und kümmert sich um die Abläufe.

Registrierung starten Welche Struktur soll gewählt werden
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Welche Struktur für Ihre Aktivität

Es gibt keine einzige richtige Antwort. Die Wahl hängt von Ihrem Startbudget, Ihrer persönlichen Situation und der Glaubwürdigkeit ab, die Sie Ihren Kunden vermitteln möchten. Hier sind die drei häufigsten Optionen für Freiberufler.

Maximale Einfachheit.

Einzelunternehmen

Praktizieren Sie im eigenen Namen, ohne ein Unternehmen zu gründen.

  • + Kein Kapital, sofortiger Start
  • + Reduzierte Formalitäten
  • - Unbegrenzte Haftung für Privatvermögen.
  • - Weniger B2B-Glaubwürdigkeit
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Empfohlen

Leichter Start

SARL-S

Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

  • + Kapital ab 1 €
  • + Beschränkte Haftung
  • + Ideal, um alleine anzufangen
  • ~ Obligatorischer assoziierter Manager
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Etablierte Aktivität

SARL

Referenzstruktur für eine Beratungstätigkeit.

  • + Beschränkte Haftung
  • + Starke Glaubwürdigkeit beim Kunden & Banken
  • + Externer Manager möglich
  • ~ Mindestkapital 12.000 €
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Durchschnittliche Zeit

2–4 Wochen

Vollständige Datei

Autorisierung

Erforderlich

Die meisten Aktivitäten

Verfahren

100 % online

Über das Fidustra-Portal

Nächster Schritt: Was vorbereiten
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Was vorbereiten

Unabhängig von der gewählten Struktur sind diese Informationen für die Zusammenstellung der Akte und die Erlangung der Niederlassungsgenehmigung erforderlich.

Nächster Schritt: Was Fidustra schafft
  • Gültiger Ausweis
  • Nachweis der persönlichen Adresse
  • Genaue Beschreibung der Tätigkeit und Branche
  • Bei Bedarf berufliche Qualifikationen
  • Adresse des Hauptsitzes oder Notwendigkeit eines Wohnsitzes
  • Gewünschter Firmenname
  • Wirtschaftliche Eigentümer (UBO)
  • Geplantes Kapital (je nach gewählter Struktur)
  • Zielkunden und Hauptmarkt
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Was Fidustra koordiniert

Von der Wahl der Struktur bis zur ersten Rechnung kümmert sich Fidustra um alle administrativen, rechtlichen und buchhalterischen Abläufe.

Registrierung starten

Ihre Akte wird von einem Experten überwacht.

  • Analyse Ihrer Aktivität und Strukturempfehlung
  • Überprüfung der Autorisierungsbedingungen
  • Antrag auf Niederlassungserlaubnis
  • Verfassung der Gesellschaft (Satzung, Notar)
  • Kapitaleinlage bei der Bank
  • Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Veröffentlichung im Handelsregister
  • Buchhaltung einrichten
  • Tracking über das Fidustra-Portal

Luxemburg, warum es die richtige Wahl für einen Freiberufler ist

Politische und rechtliche Stabilität, ein Netzwerk von Steuerabkommen, das mehr als 80 Länder abdeckt, Zugang zum europäischen Markt und ein erstklassiges Finanzökosystem – Luxemburg zieht jedes Jahr Tausende von Freiberuflern und internationalen Beratern an.

80+

Doppelbesteuerungsabkommen

EU

Europäischer Marktzugang von Luxemburg aus

AAA

Souveränes Rating – maximale Stabilität

100%

Online-Verfahren mit Fidustra

Häufig gestellte Fragen – Freiberuflich tätig & Berater in Luxemburg

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von Unabhängigen, die ihre Struktur aufbauen möchten.

Die SARL-S (Kapital ab 1 €) ist ideal für den Solo-Start mit begrenztem Budget. Die SARL (Kapital 12.000 €) bietet mehr Glaubwürdigkeit und Flexibilität bei der Führung einer etablierten Aktivität. Fidustra analysiert Ihre Situation und empfiehlt ab dem ersten Schritt des Portals die optimale Struktur.

Ja, in den meisten Fällen. Die Niederlassungsgenehmigung wird von der Generaldirektion Mittelstand erteilt. Sie ist für gewerbliche, Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten verpflichtend. Fidustra prüft mit Ihnen die Konditionen und erstellt die Akte.

Ja. Ein Nichtansässiger kann in Luxemburg ein Unternehmen gründen und eine Beratungs- oder Dienstleistungstätigkeit ausüben, sofern die Bedingungen der Niederlassungsgenehmigung und der wirtschaftlichen Substanz erfüllt sind. Fidustra unterstützt regelmäßig nichtansässige Freiberufler bei ihren Bemühungen.

Ja. Es ist möglich, als Einzelunternehmen zu beginnen und dann eine SARL oder SARL-S zu gründen, wenn sich die Tätigkeit entwickelt oder die Notwendigkeit entsteht, persönliche Vermögenswerte zu schützen. Fidustra unterstützt diesen Übergang und kann Sie zum optimalen Zeitpunkt beraten.

Müssen Sie schneller starten

Fidustra verfügt auch über bereits gegründete Gesellschaften zur Übernahme. Diese Lösung kann Ihren Start beschleunigen, wenn Sie bestimmte Gründungsfristen vermeiden möchten.

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Ihre Beratungstätigkeit verdient die richtige Struktur

Erstellen Sie Ihr Fidustra-Konto und beginnen Sie die geführte Reise – von der Struktur bis zur RCS-Registrierung.

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