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Essenskarte in Luxemburg:
eine steueroptimierte Arbeitnehmerleistung

Mit Mittagessengutscheinen in Luxemburg kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Verpflegungsvorteil gewähren und gleichzeitig von einer teilweisen Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern profitieren. Fidustra verweist Sie an seinen Partner für die Implementierung dieses Systems.

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Warum sollten Sie Ihren Mitarbeitern Essensgutscheine anbieten

In Luxemburg sind Essensgutscheine eine Arbeitnehmerleistung, die steuerlich günstig behandelt wird: Der Arbeitgeberbeitrag ist von den Abgaben abzugsfähig und (innerhalb der gesetzlichen Grenzen) von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wodurch diese Leistung vorteilhafter ist als ihr Gegenwert im Bruttogehalt.

Essensgutscheine stellen für den Arbeitnehmer echte Kaufkraft bei reduzierter Besteuerung dar. Es ist ein besonders wirksames Loyalitäts- und Attraktivitätsinstrument auf einem sehr wettbewerbsintensiven luxemburgischen Arbeitsmarkt.

Die Obergrenze des Nennwerts des steuerfreien Essensgutscheins wird durch die luxemburgischen Vorschriften festgelegt. Fidustra stellt sicher, dass die Umsetzung konform ist und korrekt in die Verwaltung der Lohnabrechnungen integriert wird.

Vorteile von Essensgutscheinen

  • Teilweise Befreiung von Sozialbeiträgen
  • Vom steuerpflichtigen Einkommen des Unternehmens abzugsfähig
  • Der Nutzen wird von den Mitarbeitern positiv wahrgenommen
  • Digitale Lösung (Karten) oder Papier verfügbar
  • Flexibler Nennwert gemäß Personalpolitik
  • Integrierbar in die Lohn- und Gehaltsabrechnung von Fidustra

Der luxemburgische Rechtsrahmen

In Luxemburg sind Essensgutscheine so geregelt, dass sie von einer vorteilhaften Steuerbehandlung profitieren. Die einzuhaltenden Bedingungen sind wie folgt:

Ein Scheck pro Arbeitstag — Es darf nicht mehr als ein Ticket pro tatsächlich geleistetem Arbeitstag ausgestellt werden.

Maximaler Nennwert — ab einem bestimmten Betrag wird der überschüssige Teil steuerpflichtig. Diese Obergrenze wird von der luxemburgischen Steuerverwaltung festgelegt.

Obligatorische Mitarbeiterbeteiligung — Der Arbeitnehmer muss einen Mindestbetrag zum Wert des Schecks beisteuern, damit der Mechanismus gültig ist.

Ausschließlich zur Verwendung als Lebensmittel — Essensgutscheine können nicht außerhalb von Mahlzeiten verwendet werden (Alkohol, Tabak, Non-Food-Produkte ausgenommen).

Von den Betriebsausgaben abzugsfähig — Der Arbeitgeberbeitrag ist eine vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähige Betriebsausgabe.

Essenskarte vs. Gehaltserhöhung

Essensgutscheine
Erhöhen
Sozialabgaben des Arbeitgebers
Reduziert
Voller Tarif
Arbeitnehmersteuer
Ausgenommen
Steuerpflichtig
Selbstbehalt für das Unternehmen
Kostenlose Nutzung für den Mitarbeiter
Nur Essen

Der Essensschein ist für beide Seiten in der Regel vorteilhafter als eine entsprechende Bruttoerhöhung.

Unser Partner für Essenskarten

Für seine Kunden hat Fidustra mit Up Vorzugskonditionen ausgehandelt. Kontaktieren Sie uns zuerst, um davon zu profitieren.

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Up bietet Lösungen für Essensgutscheine und Mitarbeitervorteile für Unternehmen in Luxemburg. Entmaterialisierte Karten, Online-Verwaltung und Einhaltung der luxemburgischen Gesetzgebung. Fidustra hat für seine Kunden Vorzugspreiskonditionen ausgehandelt.

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Kontaktieren Sie zunächst Fidustra, um die Partnerkonditionen zu aktivieren, bevor Sie Up direkt abonnieren.

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Fidustra integriert Gehaltsvorteile in sein Lohn- und Gehaltsmanagement. Wenn Sie Essensgutscheine oder Luncheon Voucher-Lösungen für den Luxemburger Markt anbieten, wenden Sie sich an unser Partnerteam.

Wir beantworten alle Bewerbungen innerhalb von 5 Werktagen. Plätze nach Kategorie begrenzt.

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