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Gründen Sie ein Einzelunternehmen in Luxemburg

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Struktur zur Ausübung einer Tätigkeit im eigenen Namen. Kein Kapital aufzubringen, keine Partner: Fidustra unterstützt die Registrierung und Gewerbeerlaubnis.

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Für wen ist das Einzelunternehmen geeignet

Das Einzelunternehmen eignet sich für kleine Projekte, bei denen Sie schnell und mit wenigen Formalitäten starten möchten. Es bietet keinen Schutz für persönliche Vermögenswerte und verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Geeignet, wenn Sie…

  • Beginnen Sie alleine mit einer einfachen Aktivität
  • Haben Sie ein sehr begrenztes Startbudget
  • Eine handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben
  • Möchten Sie, dass die Formalitäten auf ein Minimum beschränkt werden
  • Gehen Sie kein hohes finanzielles Risiko ein

Weniger geeignet, wenn…

  • Sie möchten Ihr Privatvermögen schützen
  • Sie haben Partner oder Mitgründer
  • Ihr Unternehmen birgt ein hohes finanzielles Risiko

Bedenken Sie es SARL oder die SARL-S.

Kapital

Keine

Kein Beitrag

Menschen

1

Im eigenen Namen

Bzw.

Unbegrenzt

Persönliches Erbe.

Nächster Schritt: Was vorbereiten
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Was vorbereiten

Die genaue Beschreibung der Tätigkeit ist für den Erhalt der Niederlassungsgenehmigung und die Auswahl des passenden NACE-Codes von entscheidender Bedeutung.

Nächster Schritt: Was Fidustra schafft
  • Gültiger Ausweis
  • Nachweis der persönlichen Adresse
  • Geschäfts- oder Hauptsitzadresse
  • Detaillierte Beschreibung der Aktivität
  • Gewünschter Firmenname
  • Bei Bedarf berufliche Qualifikationen
  • Strafregisterauszug (falls gewünscht)
  • Ggf. Wohnsitznachweis in Luxemburg
  • Professionelle Kontaktdaten
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Was Fidustra koordiniert

Fidustra prüft die Voraussetzungen, verwaltet die Niederlassungsgenehmigung und sorgt für die Registrierung beim RCS, damit Sie regelkonform durchstarten können.

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Ihre Akte wird von einem Experten überwacht.

  • Analyse von Aktivitäten und Anforderungen
  • Überprüfung der beruflichen Qualifikation
  • Antrag auf Niederlassungserlaubnis
  • Eintragung ins Handelsregister (RCS)
  • Auswahl des geeigneten Mehrwertsteuersystems
  • Zugehörigkeit zu Sozialfonds
  • Implementierung der obligatorischen Buchhaltung
  • Beratung zum möglichen Übergang in ein Unternehmen
  • Tracking über das Fidustra-Portal

Häufig gestellte Fragen – Einzelunternehmen in Luxemburg

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Einzelunternehmen bei Fidustra.

Ja. Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Trennung zwischen beruflichem Vermögen und persönlichem Vermögen. Bei beruflichen Schulden kann es sich um das Privatvermögen des Unternehmers handeln.

Ja. Jede Person, die in Luxemburg eine gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeit ausübt, muss im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen sein. Fidustra managt diesen Prozess.

In den meisten Fällen ja. Die Niederlassungsgenehmigung wird von der Generaldirektion Mittelstand ausgestellt und ist für gewerbliche, handwerkliche und dienstleistungsbezogene Tätigkeiten in Luxemburg obligatorisch.

Ja. Es ist möglich, ein einzelnes Unternehmen im Zuge der Weiterentwicklung der Tätigkeit in ein Unternehmen (z. B. SARL) umzuwandeln. Fidustra unterstützt diesen Übergang und kann Sie zum richtigen Zeitpunkt für die Weiterentwicklung beraten.

Müssen Sie schneller starten

Fidustra verfügt auch über bereits gegründete Gesellschaften zur Übernahme. Diese Lösung kann Ihren Start beschleunigen, wenn Sie bestimmte Gründungsfristen vermeiden möchten.

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