Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Unternehmensgründung, Domizilierung, Buchhaltung, Besteuerung und Lohn- und Gehaltsabrechnung in Luxemburg.
Wir beginnen mit der Analyse Ihres Projekts (Aktivität, Partner, zukünftige Bedürfnisse) und weisen Sie dann auf die am besten geeignete Struktur hin (SARL, SARL-S, SA usw.). Wir bereiten die Statuten vor, stimmen uns mit dem Notar ab, helfen bei der Eröffnung des Bankkontos und verwalten die RCS-Registrierung und Verwaltungsverfahren.
Die häufigsten Formen sind SARL, SARL-S (vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung), SA, Zivilgesellschaft oder auch Selbstständige. Durch die Beantwortung unseres Gründungsformulars identifizieren wir mit Ihnen die Struktur, die für Ihre Tätigkeit, Ihr Risikoniveau, die Anzahl der Mitarbeiter und Ihre Entwicklungsziele am relevantesten ist.
Ja. Dank unserer vertrauenswürdigen Partner bieten wir die Ansiedlung Ihres Hauptsitzes in Luxemburg mit verschiedenen Arten von Büros (Einzeladresse, gemeinsame oder private Büros) sowie zusätzlichen Dienstleistungen (Postverwaltung, Empfang, Besprechungsräume usw.) an.
Ja, Fidustra kümmert sich um Buchhaltung, Umsatzsteuererklärungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen sowie Zwischensituationen. Wir helfen Ihnen auch dabei, Ihre Steuern vorherzusagen und Ihre Aktivitäten zu strukturieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Ja. Wir erstellen Lohnabrechnungen, verwalten Meldungen an Organisationen (CCSS, ACD, CNS usw.) und überwachen Urlaub, Krankheit und Sachleistungen. Sie halten die luxemburgische Gesetzgebung ein und sparen gleichzeitig Zeit.
Sie können uns über das Kontaktformular kontaktieren oder einen Austausch vereinbaren. Wir definieren gemeinsam Ihre Bedürfnisse (Gründung, Domizilierung, Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Beratung) und erstellen dann ein klares Angebot mit maßgeschneiderter Unterstützung.
Die klassische SARL erfordert ein Mindestkapital von 12.000 €, während die SARL-S mit nur 1 € Kapital gegründet werden kann, jedoch nur von natürlichen Personen und mit Obergrenzen vor der Umwandlung in eine klassische SARL. Die SARL-S eignet sich für kleine Projekte, die SARL für Strukturen mit mehr Kapital oder juristischen Partnern.
Die Kosten für eine Domizilierung in Luxemburg variieren in der Regel zwischen 100 und 300 Euro pro Monat, abhängig von der Art der Adresse (einfaches Postfach, Gemeinschafts- oder Privatbüro) und den darin enthaltenen Dienstleistungen (Postverwaltung, Empfang, Besprechungsraum).
Die Niederlassungserlaubnis wird vom Wirtschaftsministerium ausgestellt und ist für die meisten gewerblichen und handwerklichen Tätigkeiten obligatorisch. Es erfordert den Nachweis beruflicher Qualifikationen, eine stabile Niederlassung und ein sauberes Strafregister. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen bis einige Monate.
Ein Unternehmen in Luxemburg unterliegt der gemeinschaftlichen Einkommensteuer (IRC), der kommunalen Gewerbesteuer (ICC) und der Mehrwertsteuer. Der kombinierte Gesamtsteuersatz beträgt in Luxemburg-Stadt etwa 24,94 % für Unternehmen mit Gewinnen über 200.000 €, was im Vergleich zu Frankreich oder Deutschland weiterhin wettbewerbsfähig ist.
Ja. Ein in Frankreich ansässiger Mensch kann in Luxemburg eine Holdinggesellschaft (Soparfi) gründen, ohne dort ansässig zu sein, indem er sich an einen luxemburgischen Notar wendet und die in beiden Ländern geltenden Substanz- und Steuererklärungspflichten beachtet. Fidustra unterstützt diese Art der grenzüberschreitenden Datei von Anfang bis Ende.
Ein zugelassener Treuhänder muss die Gründung, Buchhaltung, Besteuerung und Domizilierung abdecken, um eine Vervielfachung der Anzahl der Kontakte zu vermeiden. Fidustra bietet eine zentralisierte Online-Reise mit personalisierter Unterstützung in jeder Phase, von der Registrierung bis zur täglichen Verwaltung.
Soparfi (Société de Participations Financières) ist eine luxemburgische Holdinggesellschaft nach allgemeinem Recht ohne besonderen regulierten Status, die dazu dient, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Sie profitiert unter bestimmten Voraussetzungen von der Beteiligungsbefreiungsregelung (Beteiligungsfreistellung) auf Dividenden und Kapitalerträge.
Sie können die Antwort auf Ihre Frage nicht finden
Gründung, Buchhaltung, Steuern, Lohn oder administrative Begleitung in Luxemburg: unser Team beantwortet Ihre Fragen und schlägt eine passende Lösung vor.Praktische Antworten zur Wahl der richtigen Rechtsform und zur Vorbereitung Ihrer Online-Anmeldung.