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Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Nichtansässiger in Luxemburg ein Unternehmen gründen. Fidustra hilft bei der Vorbereitung der Akte, der Domizilierung und den administrativen Schritten.
Registrierung startenKurz gesagt: Ja, ein französischer Staatsbürger (oder jeder Nichtansässige) kann in Luxemburg ein Unternehmen gründen, ohne dort wohnen zu müssen. Sie müssen eine haben Adresse des Hauptsitzes in Luxemburg (Wohnsitz), von a Luxemburgisches Bankkonto (Frist 4–8 Wochen für Nichtansässige) und je nach Aktivität a Niederlassungserlaubnis. Das Mindestkapital beträgt 12 000 € für eine SARL (bzw 1 € für einen SARL-S). Fidustra koordiniert alles von Frankreich aus.
Eine Seite zum Verstehen, eine Route zum Entscheiden und dann eine Registrierung zum Starten der Datei.
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Fidustra prüft die Konsistenz der Datei und der sensiblen Punkte.
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Ein Nichtansässiger kann eine luxemburgische Gesellschaft gründen, wenn die Tätigkeit, die Führung, die Adresse und die erforderlichen Genehmigungen korrekt strukturiert sind.
Erstellung für Nichtansässige unter Auflagen möglich
Ausländische Unternehmer, internationale Berater und Investoren
Verzögerungen können von der Validierung ausländischer Dokumente, der Bank, der Niederlassungserlaubnis und dem Wohnsitz abhängen.
Die Kosten können Gründung, Domizilierung, Strukturierungsberatung sowie Buchhaltungs- oder Steuerdienstleistungen umfassen.
Fidustra kombiniert sicheres Portal und Support durch unser lokales Team. Sie starten online, anschließend prüft ein Experte die rechtliche, steuerliche und administrative Konsistenz Ihrer Akte.
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Ja. Für die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg ist kein Wohnsitz erforderlich. Sie müssen über eine eingetragene Geschäftsadresse (Domizilierung), ein luxemburgisches Bankkonto und je nach Tätigkeit eine Niederlassungserlaubnis verfügen. Fidustra koordiniert alles von Frankreich aus.
Die Frist beträgt in der Regel 6 bis 10 Wochen für einen Nichtansässigen, im Vergleich zu 3 bis 6 Wochen für einen Einwohner. Der längste Schritt ist oft die Eröffnung des Bankkontos (4 bis 8 Wochen), wofür eine vollständige KYC-Datei erforderlich ist. Fidustra bereitet diese Datei im Voraus vor, um Verzögerungen zu reduzieren.
Das Mindestkapital hängt von der gewählten Form ab: 1 € für einen SARL-S, 12 000 € für eine SARL, 31 000 € für eine SA. Das Kapital wird auf einem gesperrten Luxemburger Bankkonto hinterlegt, bevor die Satzung beim Notar unterzeichnet wird.
Abhängig von der gewählten Bank (KYC-Termin) und für die Unterzeichnung der Satzung beim Notar können eine oder mehrere Reisen notwendig sein. Fidustra antizipiert diese Einschränkungen und bereitet jedes Meeting vor, um sie zu optimieren. Einige Schritte können aus der Ferne verwaltet werden.
Fidustra verfügt auch über bereits gegründete Gesellschaften zur Übernahme. Diese Lösung kann Ihren Start beschleunigen, wenn Sie bestimmte Gründungsfristen vermeiden möchten.
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