Bereits gegründete Gesellschaften zum Kauf verfügbar um in Luxemburg schneller zu starten.

Gesellschaften ansehen

Mehrwertsteuer in Luxemburg: Sätze, Schwellenwerte und Erklärungen für Unternehmen

Luxemburg wendet den niedrigsten Standard-Mehrwertsteuersatz in der EU an: 17 %. Die Steuersätze wurden auf 3 %, 8 % und 14 % gesenkt. Franchise-Grenze: 35 000 €. Vierteljährliche oder monatliche Meldungen je nach Umsatz.

Verwalten Sie meine Mehrwertsteuer mit Fidustra

Kurz gesagt: Luxemburg wendet einen Standard-Mehrwertsteuersatz von an 17 % (die niedrigsten in der Europäischen Union), die Sätze wurden auf reduziert 3 %, 8 % und 14 %. Der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerbefreiung beträgt 35 000 € des Jahresumsatzes: Nachfolgend kann ein Unternehmen von der Umsatzsteuererklärung befreit werden, jedoch keine Umsatzsteuer auf seine Einkäufe abziehen. Die Erklärung ist vierteljährlich für die meisten Unternehmen monatlich über 620.000 € Jahresumsatz.

Wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze in Luxemburg im Jahr 2026

BewertenTypBetroffene Waren und Dienstleistungen
17 % Standardtarif Mehrheitlich kommerzielle Waren und Dienstleistungen, Software, B2B-Dienstleistungen, Beratung, Immobilien (neu)
14 % Mittlerer Tarif Bestimmte Weine, mineralische Brennstoffe, gedruckte Werbung, Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen
8 % Reduzierter Tarif Renovierungsarbeiten an alten Häusern (älter als 2 Jahre), Friseursalon, bestimmte kulturelle Dienstleistungen
3 % Superermäßigter Tarif Lebensmittel, Medikamente, Bücher (Papier und digital), Presse, persönliche Dienstleistungen, Wasser
0 % Befreiung Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Gesundheit, Bildung, bestimmte Immobiliengeschäfte, Exporte außerhalb der EU

Wie hoch ist die Mehrwertsteuerbefreiungsschwelle in Luxemburg

Die grundlegende Franchise-Grenze liegt bei 35 000 € des Jahresumsatzes ohne Steuern. Unterhalb dieser Schwelle kann sich ein Unternehmen dafür entscheiden Mehrwertsteuerbefreiung : Es erhebt keine Mehrwertsteuer und gibt keine regelmäßigen Erklärungen ab. Im Gegenzug kann sie die auf ihre beruflichen Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer nicht abziehen.

Dieser Schwellenwert gilt für in Luxemburg ansässige Unternehmen. Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren und beginnen, Mehrwertsteuer zu erheben und zu melden, sobald sie überschritten werden.

Wie oft muss in Luxemburg die Mehrwertsteuer erklärt werden

Die Häufigkeit der Umsatzsteuererklärung hängt vom Jahresumsatz ab:

  • Vierteljährliche Erklärung : Jahresumsatz unter 620.000 € ohne Steuern
  • Monatliche Erklärung : Jahresumsatz über 620.000 € ohne Steuern
  • Jährliche Regularisierungserklärung : immer obligatorisch

Die Abgabe der Erklärungen erfolgt über das Portal MyGuichet.lu. Fidustra verwaltet alle Mehrwertsteuererklärungen für Ihr luxemburgisches Unternehmen.

Mehrwertsteuer Luxemburg vs. Mehrwertsteuer Frankreich: die wichtigsten Unterschiede

Luxemburg

  • Standardtarif: 17 % (am niedrigsten in der EU)
  • Superermäßigter Tarif: 3 %
  • Franchise-Grenze: 35 000 €
  • Erklärungen über MyGuichet.lu

Frankreich

  • Standardtarif: 20 %
  • Ermäßigter Tarif: 5,5 % und 10 %
  • Franchise-Schwellenwert (Mikro): 36 800 €
  • Erklärungen über impots.gouv.fr

Fidustra verwaltet Ihre Mehrwertsteuererklärungen

Fidustra koordiniert einen in Luxemburg zugelassenen Treuhänder, der sich um die Buchführung, die vierteljährliche oder monatliche Mehrwertsteuererklärung und die jährliche Regularisierungserklärung kümmert. Sie müssen Steuerfristen nicht direkt verwalten.

Entdecken Sie die Buchhaltungsabteilung

Häufig gestellte Fragen – Mehrwertsteuer Luxemburg

Antworten auf die häufigsten Steuerfragen zur luxemburgischen Mehrwertsteuer.

Der normale Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt 17 %. Dies ist der niedrigste Satz in der Europäischen Union für den Normalsatz (zum Vergleich: 20 % in Frankreich, 21 % in Belgien, 19 % in Deutschland). Dieser Satz gilt für die meisten kommerziellen Waren und Dienstleistungen.

Der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerbefreiung in Luxemburg beträgt 35 000 € des Jahresumsatzes ohne Steuern. Unterhalb dieses Schwellenwerts ist das Unternehmen möglicherweise von der Umsatzsteuererklärung befreit, erhält jedoch auf seine Einkäufe keine Umsatzsteuer zurück. Oberhalb des Schwellenwerts ist eine Umsatzsteuerregistrierung obligatorisch.

Nein. Die Umsatzsteuererklärung ist vierteljährlich für die meisten Unternehmen (Jahresumsatz unter 620.000 € ohne Steuern). Ab diesem Schwellenwert wird es monatlich. Unabhängig von der Häufigkeit wird immer eine jährliche Regularisierungserklärung abgegeben.

Bei B2B-Dienstleistungen (zwischen Unternehmen) ist die Mehrwertsteuer im Land des Kunden fällig (allgemeine EU-Regelung). Wenn es sich bei Ihrem Kunden um ein französisches Unternehmen handelt, gilt die französische Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % per Reverse Charge für den französischen Kunden. Für B2C-Dienstleistungen (an Privatpersonen) gilt grundsätzlich die luxemburgische Mehrwertsteuer von 17 %.

Fidustra verwaltet Ihre Buchhaltung und Ihre Mehrwertsteuererklärungen

Ein Experte koordiniert Ihren in Luxemburg zugelassenen Treuhänder – Mehrwertsteuererklärung, Jahresbilanz und Steuererklärung inklusive.

Entdecken Sie den Service